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AGB:

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Regelungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für etwaige abweichende
Bedingungen des Bestellers.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag gilt als zustandegekommen, wenn die vom Besteller
unterzeichnete Auftragsbestätigung bei uns eintrifft. Angaben in Prospekten, Preislisten und sonstigen
Drucksachen über Masse, Gewichte und äussere Gestaltung sind annähernd. Handelsübliche Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen oder anderen Materialien bleiben gleichermassen vorbehalten
wie Modelländerungen und Aufbesserungen im Sinne einer höheren Qualität. Technische oder allgemeine
Weiterentwicklungen berechtigen nicht zur Reklamation oder zum Rücktritt.
3. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche von uns nicht zu vertretende
Umstände, welche uns die Lieferung der Ware unmöglich machen oder diese verzögern, berechtigen uns,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Zeitpunkt der Lieferung angemessen hinauszuschieben. Gleiches gilt,
wenn derartige Ereignisse unsere Vorlieferanten betreffen.
Unsere Verkäufe erfolgen im übrigen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung erheben wir in diesem Fall 25% des
Kaufpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale; uns bleibt die Geltendmachung eines höheren
nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
4. Lieferung
Wir liefern die bestellte Ware fachgerecht zu dem gewünschten Aufstellungsort. Der Besteller prüft die
Lieferung sorgfältig und unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel. Stellt er einen Mangel fest,
so rügt er diesen sofort in Übereinstimmung mit den Bedingungen in nachstehender Ziff. 7.
5. Preise, Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer; Verpackungs- und
Frachtkosten sind im Preis nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 6 Monaten die
Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%
des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist netto ohne
Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu fordern. Eine Verrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen des Bestellers zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zu Bezahlung des gesamten
Kaufpreises gemäss Vertrag vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die von uns gelieferten
Gegenstände zurückzunehmen. Der Besteller hat uns Standortwechsel unverzüglich anzuzeigen. Ebenfalls
ist er verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff dritter Personen auf die Waren unter Eigentumsvorbehalt
unverzüglich anzuzeigen. Kosten für berechtigte Interventionen unsererseits, für aussergerichtliche
Bemühungen um Freigabe oder etwaige Rückschaffungskosten gehen zulasten des Bestellers.
Der Besteller verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und etwaige
Unterschriften zu leisten, damit unser Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eingetragen
werden kann.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat die vertragsgegenständlichen Waren unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu
untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich - unter genauer Bezeichnung dieser Mängel -
nzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Besteller auch Fotos der mängelbehafteten Gegenstände zu
übersenden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Besteller sie
nicht binnen 48 Stunden seit Uebergabe rügt. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung
zu rügen. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers beschränken sich auf Wandlung und Minderung.
Weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen;
insbesondere haften wir nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, oder für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Die
vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder der Besteller Ersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
geltend macht; doch ist die Ersatzpflicht auf den direkten Schaden begrenzt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz
Soweit wir vertraglich und nach dem Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet sind, haften wir nur für
grobes Verschulden; dies gilt auch, soweit wir im Einzelfall für dritte Personen einzustehen haben.
Unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich in jedem Fall auf den vorhersehbaren Schaden.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen insgesamt oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall sind die Parteien
gehalten, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu treffen, die zu dem nämlichen
wirtschaftlichen Ergebnis führt.
10. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Besteller findet schweizerisches Recht Anwendung. Das
UN-Uebereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG)
findet keine Anwendung.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis, einschliesslich der Frage über
dessen Entstehung, ist das Amtsgericht Luzern-Land zur Beurteilung zuständig. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem (Wohn)sitz zu verklagen.
 
Beachten Sie auch unsere Ausschlussklausel.

 

 

Abuma GmbH / www.bambuswelt.ch  *  Surseestrasse 25  *  CH - 6206 Neuenkirch
Tel. +41 41 322 06 66  *  info@moebelle.ch  www.moebelle.ch