Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich die nachstehenden
Bedingungen. Abweichende Regelungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies
gilt auch für etwaige abweichende
Bedingungen des Bestellers.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag gilt als
zustandegekommen, wenn die vom Besteller
unterzeichnete Auftragsbestätigung bei uns eintrifft. Angaben in
Prospekten, Preislisten und sonstigen
Drucksachen über Masse, Gewichte und äussere Gestaltung sind annähernd.
Handelsübliche Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen oder anderen Materialien
bleiben gleichermassen vorbehalten
wie Modelländerungen und Aufbesserungen im Sinne einer höheren Qualität.
Technische oder allgemeine
Weiterentwicklungen berechtigen nicht zur Reklamation oder zum
Rücktritt.
3. Lieferfristen
Ereignisse höherer Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder ähnliche
von uns nicht zu vertretende
Umstände, welche uns die Lieferung der Ware unmöglich machen oder diese
verzögern, berechtigen uns,
vom Vertrag zurückzutreten oder den Zeitpunkt der Lieferung angemessen
hinauszuschieben. Gleiches gilt,
wenn derartige Ereignisse unsere Vorlieferanten betreffen.
Unsere Verkäufe erfolgen im übrigen unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag
nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung
erheben wir in diesem Fall 25% des
Kaufpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden ist oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale; uns bleibt die
Geltendmachung eines höheren
nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
4. Lieferung
Wir liefern die bestellte Ware fachgerecht zu dem gewünschten
Aufstellungsort. Der Besteller prüft die
Lieferung sorgfältig und unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare
Mängel. Stellt er einen Mangel fest,
so rügt er diesen sofort in Übereinstimmung mit den Bedingungen in
nachstehender Ziff. 7.
5. Preise, Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzliche
Mehrwertsteuer; Verpackungs- und
Frachtkosten sind im Preis nicht inbegriffen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 6 Monaten die
Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen.
Beträgt die Erhöhung mehr als 5%
des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
Der Kaufpreis ist netto ohne
Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig,
sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5%
p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank zu
fordern. Eine Verrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen des
Bestellers zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren
bis zu Bezahlung des gesamten
Kaufpreises gemäss Vertrag vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
die von uns gelieferten
Gegenstände zurückzunehmen. Der Besteller hat uns Standortwechsel
unverzüglich anzuzeigen. Ebenfalls
ist er verpflichtet, uns einen etwaigen Zugriff dritter Personen auf die
Waren unter Eigentumsvorbehalt
unverzüglich anzuzeigen. Kosten für berechtigte Interventionen
unsererseits, für aussergerichtliche
Bemühungen um Freigabe oder etwaige Rückschaffungskosten gehen zulasten
des Bestellers.
Der Besteller verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen
vorzunehmen und etwaige
Unterschriften zu leisten, damit unser Eigentumsvorbehalt im
entsprechenden Register eingetragen
werden kann.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat die vertragsgegenständlichen Waren unverzüglich auf
Menge und Beschaffenheit zu
untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich - unter genauer
Bezeichnung dieser Mängel -
nzuzeigen. Auf unser Verlangen hat der Besteller auch Fotos der
mängelbehafteten Gegenstände zu
übersenden. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
erlöschen, wenn der Besteller sie
nicht binnen 48 Stunden seit Uebergabe rügt. Sonstige Mängel sind
unverzüglich nach ihrer Feststellung
zu rügen. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers beschränken sich auf
Wandlung und Minderung.
Weitere Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen -
sind ausgeschlossen;
insbesondere haften wir nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, oder für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers. Die
vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf
Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder der Besteller Ersatzansprüche wegen Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft
geltend macht; doch ist die Ersatzpflicht auf den direkten Schaden
begrenzt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
8. Schadensersatz
Soweit wir vertraglich und nach dem Gesetz zum Schadensersatz
verpflichtet sind, haften wir nur für
grobes Verschulden; dies gilt auch, soweit wir im Einzelfall für dritte
Personen einzustehen haben.
Unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich in jedem Fall auf den
vorhersehbaren Schaden.
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen insgesamt oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt.
Für diesen Fall sind die Parteien
gehalten, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu treffen,
die zu dem nämlichen
wirtschaftlichen Ergebnis führt.
10. Rechtsanwendung, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Besteller findet schweizerisches Recht
Anwendung. Das
UN-Uebereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf
vom 11.04.1980 (CISG)
findet keine Anwendung.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis,
einschliesslich der Frage über
dessen Entstehung, ist das Amtsgericht Luzern-Land zur Beurteilung
zuständig. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem (Wohn)sitz zu verklagen.
Beachten Sie auch unsere Ausschlussklausel. |